Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnmobilstellplätze
Wohnmobilpark UG (haftungsbeschränkt)
Fürstenberg 6
46509 Xanten
vertreten durch den Geschäftsführer Niclas Weinacht
Telefon:
+49 2801 7004990
E-Mail:
reservierung@wmpx.de
Fassung 2.0 – Stand: 21. Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Stellplätzen für Wohnmobile auf dem Wohnmobilpark Xanten sowie für die damit verbundenen, vom Gast gebuchten Zusatzleistungen.
1.2 Vertragspartner des Gastes ist die Wohnmobilpark UG (haftungsbeschränkt), Fürstenberg 6, 46509 Xanten, vertreten durch den Geschäftsführer Niclas Weinacht, nachfolgend „Wohnmobilpark“ genannt.
1.3 Diese AGB gelten nicht für die Vermietung der feststehenden Mietwohnwagen. Für diese Buchungen gelten die gesonderten Mietbedingungen für Mietwohnwagen.
1.4 Für Veranstaltungen, Sonderangebote oder Gruppenbuchungen können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Diese werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Gast vor Abgabe seiner verbindlichen Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, die Bedingungen einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Stellplätzen, Preisen und Verfügbarkeiten auf der Webseite stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Wohnmobilparks dar.
2.2 Durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Stellplatzvertrages auf Grundlage der zuvor angezeigten Buchungsdaten, Preise und dieser AGB ab.
2.3 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang des Buchungsangebots. Sie stellt weder die Annahme des Angebots noch eine verbindliche Buchungsbestätigung dar. Die Annahme erfolgt ausschließlich durch eine gesonderte Buchungsbestätigung gemäß Ziffer 2.4.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Gast die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Wohnmobilparks per E-Mail zugeht. Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Vertragsdaten.
2.5 Kann die Buchung nicht angenommen werden, erhält der Gast eine entsprechende Nachricht. Aus einer bloßen Eingangsbestätigung entsteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Stellplatzes.
2.6 Telefonische oder per E-Mail übermittelte Buchungswünsche sind zunächst unverbindlich. Der Wohnmobilpark übersendet dem Gast ein Buchungsangebot einschließlich dieser AGB. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Gast dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt. Hat der Gast nach vorheriger Bereitstellung und Zustimmung zu diesen AGB bereits ein verbindliches Angebot abgegeben, kommt der Vertrag mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
2.7 Die buchende Person muss mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Sie ist verpflichtet, alle Mitreisenden über diese AGB und die für den Aufenthalt geltenden Regeln zu informieren.
2.8 Bei einer Gruppenbuchung ist die buchende Person Vertragspartner und Ansprechpartner des Wohnmobilparks, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
3. Online-Buchung und Vertragstext
3.1 Vor Abgabe der Buchung werden dem Gast die ausgewählten Reisedaten, die Stellplatzkategorie, die Anzahl der Personen, die gebuchten Zusatzleistungen und der Gesamtpreis angezeigt.
3.2 Der Gast kann Eingabefehler vor Abgabe der Buchung über die vorgesehenen Eingabefelder und Schaltflächen berichtigen oder den Buchungsvorgang abbrechen.
3.3 Vor Abgabe der verbindlichen Buchung werden diese AGB verlinkt und in zumutbarer Weise abrufbar bereitgestellt. Ihre Geltung wird durch eine nicht vorausgewählte Pflichtbestätigung des Gastes vereinbart.
3.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.
3.5 Der Wohnmobilpark speichert die Buchungsdaten und die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
3.6 Der Gast erhält unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch vor Beginn des Aufenthalts, die Buchungsbestätigung einschließlich der wesentlichen Vertragsdaten sowie die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB per E-Mail. Die AGB werden als PDF-Anhang oder vollständig im Text der E-Mail bereitgestellt. Ein lediglich auf eine veränderbare Webseite führender Link genügt hierfür nicht.
3.7 Der vollständige Vertragstext ist nach Abschluss der Buchung nicht zwingend dauerhaft über ein Kundenkonto abrufbar. Der Gast kann während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist eine Kopie seiner Buchungsunterlagen anfordern.
3.8 Besonderen Verhaltenskodizes unterliegt der Wohnmobilpark nicht, soweit nicht im jeweiligen Buchungsablauf ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
4. Leistungsumfang und Stellplatzzuweisung
4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und der dazugehörigen Preisübersicht.
4.2 Die Buchung bezieht sich grundsätzlich auf eine Stellplatzkategorie und nicht auf eine bestimmte Stellplatznummer. Ein Anspruch auf eine bestimmte Stellplatznummer besteht nur, wenn diese ausdrücklich in der Buchungsbestätigung zugesagt wurde.
4.3 Der Wohnmobilpark darf dem Gast aus betrieblichen oder sicherheitsbedingten Gründen einen anderen Stellplatz derselben Kategorie zuweisen. Die berechtigten Interessen des Gastes werden berücksichtigt.
4.4 Die Stellplatznummer kann dem Gast erst am Anreisetag oder kurz vor der Anreise mitgeteilt werden.
4.5 Die Stellplätze sind vorrangig für Wohnmobile vorgesehen. Wohnwagen, Anhänger, Zelte oder sonstige Fahrzeuge dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Wohnmobilparks aufgestellt werden.
4.6 Bestätigte Zusatzleistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht. Kann eine bestätigte Zusatzleistung ausnahmsweise nicht bereitgestellt werden, wird der Gast unverzüglich informiert. Bereits dafür gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
5. Preise, Kurtaxe und Zusatzleistungen
5.1 Es gelten die im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.2 Vor Abgabe der Buchung wird der für die gewählten Reisedaten, Personen und Leistungen zu zahlende Gesamtpreis einschließlich der ausgewählten Zusatzleistungen und der anhand der Gastangaben berechneten Kurtaxe ausgewiesen.
5.3 Wahlleistungen wie Strom, Sanitärnutzung, Hund oder weitere Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie gebucht oder später ausdrücklich vereinbart wurden.
5.4 Die Kurtaxe der Stadt Xanten wird nach den maßgeblichen kommunalen Bestimmungen berechnet, innerhalb des Gesamtpreises gesondert ausgewiesen und vom Wohnmobilpark für die Stadt Xanten erhoben.
5.5 Ändert die Stadt Xanten die Höhe der Kurtaxe für den gebuchten Aufenthaltszeitraum, ist der nach der bei Aufenthalt geltenden kommunalen Regelung geschuldete Betrag maßgeblich.
5.6 Der Gast ist verpflichtet, die für die Berechnung der Kurtaxe erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Eine Befreiung oder Ermäßigung wird nur berücksichtigt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen und Nachweise vorliegen.
5.7 Mindestaufenthalte, Sonderpreise oder besondere Buchungsbeschränkungen gelten nur, wenn sie dem Gast vor Abgabe der Buchung angezeigt wurden.
6. Zahlung
6.1 Soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, ist der Gesamtpreis bei der Anreise und dem Check-in vollständig fällig.
6.2 Als Zahlungsmittel werden grundsätzlich Barzahlung, girocard sowie die im Buchungsablauf ausgewiesenen Kreditkarten akzeptiert. Die für die jeweilige Buchung verfügbaren Zahlungsmittel werden spätestens zu Beginn des Buchungsvorgangs klar angegeben.
6.3 Vorauszahlungen, Anzahlungen oder besondere Zahlungsfristen gelten nur, wenn sie dem Gast vor Abgabe seiner Buchung klar angezeigt und in der Buchungsbestätigung dokumentiert wurden.
6.4 Kommt der Gast mit einer vereinbarten Vorauszahlung in Verzug, kann der Wohnmobilpark nach erfolgloser Zahlungserinnerung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.5 Rechnungen sind ohne Abzug zu begleichen. Die gesetzlichen Vorschriften über Zahlungsverzug bleiben unberührt.
7. Anreise und Abreise
7.1 Der Stellplatz steht am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 12:00 Uhr zur Verfügung.
7.2 Die reguläre Anreise ist bis 22:00 Uhr möglich. Gäste, die nach 18:00 Uhr anreisen, müssen den Wohnmobilpark rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail informieren.
7.3 Eine Anreise nach 22:00 Uhr ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
7.4 Erfolgt bis 22:00 Uhr weder die Anreise noch eine Mitteilung über eine verspätete Anreise, darf der Wohnmobilpark die Buchung als Nichtanreise behandeln und den Stellplatz anderweitig vergeben. Die Vergütungsfolgen richten sich nach Ziffer 8.
7.5 Am Abreisetag ist der Stellplatz spätestens bis 12:00 Uhr vollständig zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.
7.6 Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Zustimmung des Wohnmobilparks und abhängig von der weiteren Belegung möglich.
7.7 Entstehen durch eine nicht vereinbarte verspätete Abreise zusätzliche Kosten oder Schäden, kann der Wohnmobilpark Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
8.1 Für Stellplatzbuchungen besteht das folgende vertragliche Stornierungsrecht:
- Bis 12:00 Uhr zwei Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kann die Buchung kostenfrei storniert werden.
- Beispiel: Bei einer vereinbarten Anreise am Freitag ist eine kostenfreie Stornierung bis Mittwoch um 12:00 Uhr möglich.
8.2 Bei einer Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist beträgt die pauschalierte Ausfallentschädigung 100 Prozent des für die erste gebuchte Nacht vereinbarten reinen Stellplatzentgelts. Die Ausfallentschädigung ist auf diesen Betrag begrenzt.
8.3 Kurtaxe sowie noch nicht erbrachte verbrauchsabhängige Zusatzleistungen werden bei der Berechnung der Ausfallentschädigung nicht berücksichtigt.
8.4 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Wohnmobilpark kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Stellplatzes werden angerechnet.
8.5 Bei Nichtanreise ohne rechtzeitige Stornierung gelten die Regelungen der Ziffern 8.2 bis 8.4 entsprechend.
8.6 Stornierungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an reservierung@wmpx.de, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Wohnmobilpark. Die Stornierung sollte Namen, Reservierungsnummer und Anreisedatum enthalten.
8.7 Der Wohnmobilpark bestätigt die eingegangene Stornierung per E-Mail. Erhält der Gast keine Bestätigung, sollte er den Wohnmobilpark kontaktieren.
8.8 Reist der Gast nach Aufenthaltsbeginn vorzeitig ab, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Preis grundsätzlich bestehen. Der Wohnmobilpark muss ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe anrechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Anspruchs vorbehalten.
8.9 Abweichende Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen, Sonderangebote oder Gruppenbuchungen gelten nur, wenn sie dem Gast vor Abgabe der Buchung deutlich angezeigt und in der Buchungsbestätigung dokumentiert wurden.
9. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung oder weiteren Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das in Ziffer 8 eingeräumte vertragliche Stornierungsrecht bleibt hiervon unberührt.
10. Nutzung des Stellplatzes
10.1 Der Stellplatz darf nur für den vereinbarten Zeitraum, mit dem angemeldeten Fahrzeug und durch die angemeldete Personenzahl genutzt werden.
10.2 Das Fahrzeug muss zugelassen, verkehrssicher und ausreichend haftpflichtversichert sein. Der Gast ist für die Eignung seines Fahrzeugs und seiner technischen Anlagen selbst verantwortlich.
10.3 Fahrzeuge sind innerhalb der gekennzeichneten Stellplatzgrenzen abzustellen. Soweit vor Ort nichts anderes angewiesen wird, sind Wohnmobile aus Sicherheitsgründen rückwärts einzuparken.
10.4 Rettungswege, Zufahrten, Entsorgungsstationen, Versorgungseinrichtungen und Nachbarstellplätze müssen jederzeit freigehalten werden.
10.5 Eine Überlassung oder Weitervermietung des Stellplatzes an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Wohnmobilparks nicht gestattet.
10.6 Änderungen an Einrichtungen, Bodenflächen, Anschlüssen oder Bepflanzungen sind nicht zulässig.
10.7 Gewerbliche Tätigkeiten, Verkaufsveranstaltungen oder Veranstaltungen auf dem Stellplatz bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Wohnmobilparks.
10.8 Soweit eine gesonderte Platzordnung verwendet wird, wird sie nur Vertragsbestandteil, wenn der Gast vor Abgabe seiner Buchung deutlich auf sie hingewiesen wurde, sie einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Sicherheits- und Gefahrenabwehranweisungen vor Ort bleiben hiervon unberührt.
11. Ruhe, Sicherheit und Verhalten auf dem Gelände
11.1 Auf dem Gelände ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Den berechtigten Anweisungen der Mitarbeiter des Wohnmobilparks, insbesondere zu Sicherheit, Brandschutz und Stellplatzzuweisung, ist Folge zu leisten.
11.2 Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sind laute Musik, laute Gespräche, unnötiger Motorbetrieb, Generatoren und sonstige vermeidbare Lärmquellen zu unterlassen.
11.3 Auf dem Gelände gilt die ausgeschilderte Schrittgeschwindigkeit oder Höchstgeschwindigkeit.
11.4 Offenes Feuer ist nur in ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen oder nach vorheriger Zustimmung zulässig. Grillgeräte dürfen nur standsicher, unter Beachtung der Brandgefahr und ohne Belästigung anderer Gäste verwendet werden.
11.5 Eltern und sonstige Aufsichtspflichtige sind für die Beaufsichtigung der von ihnen betreuten Kinder verantwortlich.
11.6 Abfälle dürfen ausschließlich in den vorgesehenen Behältern und unter Beachtung der vor Ort angegebenen Mülltrennung entsorgt werden.
12. Strom, Ver- und Entsorgung, Sanitär und WLAN
12.1 Strom darf nur bei gebuchter oder vor Ort vereinbarter Stromversorgung und ausschließlich über die vorgesehenen Anschlüsse bezogen werden.
12.2 Es dürfen nur technisch einwandfreie, für den Außenbereich geeignete Kabel, Stecker und Geräte verwendet werden. Kabel sind vollständig abzuwickeln und vor Nässe sowie Beschädigung zu schützen.
12.3 Die jeweilige Anschlussleistung ist zu beachten. Soweit nicht abweichend ausgewiesen, beträgt die Absicherung des Stellplatzanschlusses 6 Ampere.
12.4 Das Laden von Elektrofahrzeugen über den normalen Stellplatzanschluss ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Wohnmobilparks zulässig.
12.5 Frischwasser, Grauwasser und Toiletteninhalte dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ver- und Entsorgungsstationen entnommen beziehungsweise entsorgt werden.
12.6 Die Sanitäranlagen dürfen nur von den hierfür angemeldeten und bezahlten Personen genutzt werden. Persönliche Zugangscodes oder Zugangsmedien dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
12.7 Soweit WLAN bereitgestellt wird, handelt es sich um eine Nebenleistung. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, bestimmte Geschwindigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet.
12.8 Der Gast darf den Internetzugang nicht für rechtswidrige Handlungen oder die Verletzung von Rechten Dritter verwenden.
13. Hunde
13.1 Hunde sind auf den Wohnmobilstellplätzen grundsätzlich erlaubt, müssen aber bei der Buchung angegeben werden.
13.2 Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen. Der Halter muss dafür sorgen, dass andere Gäste, Mitarbeiter und Tiere nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
13.3 Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
13.4 Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die von seinem Tier verursachten Schäden.
13.5 Tiere, von denen eine konkrete Gefahr oder erhebliche Belästigung ausgeht, können vom Gelände ausgeschlossen werden.
14. Mängel und Störungen
14.1 Der Gast soll erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich melden, damit der Wohnmobilpark Gelegenheit zur Abhilfe erhält.
14.2 Die Meldung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei dringenden Gefahren ist unverzüglich ein Mitarbeiter zu informieren.
14.3 Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei Mängeln oder Leistungsstörungen bleiben unberührt.
14.4 Unterlässt der Gast schuldhaft eine zumutbare und rechtzeitige Meldung und kann deshalb keine Abhilfe geschaffen werden, können seine Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein.
15. Verantwortung des Gastes
15.1 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder von ihm mitgeführte Tiere schuldhaft verursachen.
15.2 Dies gilt insbesondere für Schäden an Stellplätzen, Versorgungseinrichtungen, Sanitäranlagen, Gebäuden, Zufahrtseinrichtungen oder Eigentum anderer Gäste.
15.3 Normale Abnutzung und Schäden, die der Gast nicht zu vertreten hat, gehen nicht zu seinen Lasten.
15.4 Schäden und besondere Vorkommnisse sind dem Wohnmobilpark unverzüglich mitzuteilen.
16. Haftung des Wohnmobilparks
16.1 Der Wohnmobilpark haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Wohnmobilparks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
16.2 Für sonstige Schäden haftet der Wohnmobilpark unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
16.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
16.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
16.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16.6 Fahrzeuge und persönliche Gegenstände werden nicht in Verwahrung genommen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
17. Hausrecht und vorzeitige Vertragsbeendigung
17.1 Der Wohnmobilpark übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.
17.2 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Vertragspflichten, Sicherheitsanweisungen oder die Nachtruhe kann der Wohnmobilpark den Gast zunächst abmahnen und zur Unterlassung auffordern.
17.3 Bei schweren Verstößen oder wenn eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist, kann der Wohnmobilpark den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden und den Gast des Geländes verweisen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn sie offensichtlich erfolglos wäre oder eine sofortige Beendigung wegen einer konkreten Gefahr oder eines besonders schweren Verstoßes gerechtfertigt ist.
17.4 Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Gewalt, Bedrohungen, erheblichen Ruhestörungen, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Manipulation technischer Einrichtungen, unberechtigter Stromabnahme oder einer Gefährdung anderer Personen vorliegen.
17.5 Wird der Vertrag aus einem vom Gast zu vertretenden wichtigen Grund beendet, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet.
18. Leistungsstörungen und höhere Gewalt
18.1 Kann der gebuchte Stellplatz aus einem vom Wohnmobilpark zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatzstellplatz angeboten.
18.2 Nimmt der Gast einen angebotenen gleichwertigen Ersatz nicht an oder kann kein zumutbarer Ersatz bereitgestellt werden, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18.3 Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere behördlichen Sperrungen, Naturereignissen, Hochwasser, Sturm, Brand, Ausfall der öffentlichen Versorgung oder vergleichbaren Ereignissen, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
18.4 Vorübergehende und zumutbare Einschränkungen einzelner Nebenleistungen berechtigen nicht automatisch zur kostenfreien Stornierung des gesamten Aufenthalts. Gesetzliche Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Buchung, Durchführung des Vertrages, Zahlungsabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die auf der Webseite abrufbare Datenschutzerklärung.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Die Wohnmobilpark UG (haftungsbeschränkt) ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
21.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21.4 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Wohnmobilparks Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Änderungen und Ergänzungen des konkreten Vertrages bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Individuelle Vereinbarungen bleiben stets vorrangig.
22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.